Methode
Zwei Arten von Datum, zwei verschiedene Verfahren — und an beiden Stellen die Grenze, an die sie stoßen.
Feiertage werden berechnet, nicht abgeschrieben
Kein Feiertagsdatum ist auf dieser Seite eingetippt. Gespeichert ist die REGEL, die das jeweilige Gesetz nennt — „1. Januar“, „Ostermontag“, „Donnerstag nach dem Sonntag Trinitatis“ —, und daraus wird das Datum für jedes Jahr gerechnet. Deshalb entsteht die Seite für 2027 aus demselben Code und demselben Gesetz wie die für 2026. Eine Kalenderseite, die ihre Daten eintippt, stimmt im ersten Jahr und irrt im zweiten, ohne dass etwas danach aussieht.
Ostern selbst nennt kein Landesgesetz mit Datum. Fünfzehn nennen die beweglichen Feste nur beim Namen; einzig Nordrhein-Westfalen schreibt die Regel hin („der Fronleichnamstag (Donnerstag nach dem Sonntag Trinitatis)“). Die Osterrechnung selbst wird mit zwei voneinander unabhängigen Verfahren gerechnet und über alle Jahre von 1583 bis 2500 verglichen — 918 Jahre, in denen beide dasselbe Datum ergeben müssen. Fünf Feiertage in jedem der sechzehn Länder hängen an Ostern; ein einziger Rechenfehler dort verschiebt achtzig Zeilen auf Daten, die völlig normal aussehen.
Ferientermine werden gelesen — und wo möglich zweimal
Ein Ferientermin ist keine Regel, sondern eine Entscheidung, die ein Land für ein Schuljahr veröffentlicht hat. Keine Formel erzeugt den nächsten. Deshalb sind die Ferientermine gespeichert und nicht gerechnet, und deshalb steht auf dieser Seite kein Schuljahr, das die Länder noch nicht veröffentlicht haben.
Die Kultusministerkonferenz veröffentlicht eine Übersicht, keine Entscheidung. Wo ein Land seine Termine selbst maschinell lesbar veröffentlicht, wurden sie ein zweites Mal aus dieser Quelle gelesen und mit der Übersicht verglichen. Das trifft auf 16 der 32 Land-Schuljahr-Zeilen zu; bei den übrigen steht es an der Zeile.
Schul- und unterrichtsfreie Tage sind keine Ferien. Die Übersicht der Kultusministerkonferenz kennzeichnet sie eigens; hier stehen sie in einer eigenen Zeile, damit ein einzelner freier Tag die Ferien nicht länger erscheinen lässt, als sie sind.
Was diese Seite nicht tut
- Sie nennt keine Gemeindelisten für Tage, die nur in einem Teil eines Landes gelten. Für Fronleichnam in Sachsen und Thüringen entscheidet eine Rechtsverordnung, für Mariä Himmelfahrt in Bayern eine statistische Feststellung des Landesamts für Statistik — diese Seite hat beide nicht abgerufen und erfindet die Liste nicht.
- Sie verspricht keinen freien Tag. Die Feiertagsgesetze schützen den Tag; ob und wie Sie freihaben, folgt aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
- Sie rechnet keine Ferientermine in die Zukunft. Was die Länder nicht veröffentlicht haben, steht hier nicht — auch dann nicht, wenn es sich plausibel schätzen ließe.
Stand und Freigabe
Alle Vorschriften wurden am 2026-08-29 abgerufen und im Wortlaut übernommen. Alle Termine stammen aus den Gesetzen und Veröffentlichungen der Länder und sind mit Fundstelle angegeben. Sie sind noch nicht redaktionell freigegeben. Für verbindliche Auskünfte gilt der Wortlaut der jeweiligen Landesvorschrift.