Feiertage & Schulferien

Tag der Deutschen Einheit 2026

Wann ist der Tag der Deutschen Einheit, und welche Vorschrift macht ihn zum Feiertag?

Tag der Deutschen Einheit fällt 2026 auf Samstag, 3. Oktober 2026. Gesetzlicher Feiertag ist der Tag in 16 von 16 Bundesländern.

Das Datum

Tag der Deutschen Einheit — Datum in den nächsten 5 Jahren
JahrTag der Deutschen Einheit
2026Samstag
2027Sonntag
2028nur das DatumDienstag
2029nur das DatumMittwoch
2030nur das DatumDonnerstag

Kein Datum auf dieser Seite ist eingetippt. Jedes wird aus der Regel berechnet, die das Gesetz angibt — deshalb steht hier auch ein Jahr, für das keine Liste abgeschrieben wurde.

Die Daten weiter unten sind aus derselben Regel berechnet wie die oben — kein Datum auf dieser Seite ist eingetippt. Ob der Tag in einem bestimmten Land dann noch gesetzlicher Feiertag ist, steht hier NICHT: dafür müssten die sechzehn Feiertagsgesetze für dieses Jahr erneut gelesen werden. Die Länderübersicht gilt für die Jahre, für die das geschehen ist.

In welchen Bundesländern

Gesetzliche Feiertage sind in Deutschland Ländersache. Es gibt genau eine bundesrechtliche Vorschrift dazu — Artikel 2 Absatz 2 des Einigungsvertrags macht den 3. Oktober zum gesetzlichen Feiertag —; alles andere steht in den sechzehn Feiertagsgesetzen der Länder. Deshalb steht auf jeder Landesseite die Vorschrift, die den Tag dort zum Feiertag macht.

Gesetzlicher Feiertag je Bundesland, mit Fundstelle — Tag der Deutschen Einheit
BundeslandTag der Deutschen EinheitFundstelle
Brandenburggesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf.Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) vom 21. März 1991, § 2 Abs. 1 (Brandenburg)
Berlingesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf.Gesetz über die Sonn- und Feiertage vom 28. Oktober 1954, § 1 Abs. 1 (Berlin)
Baden-Württemberggesetzlicher Feiertag (Bundesrecht) — Das Landesgesetz führt den Tag NICHT auf. Er gilt hier allein kraft Bundesrechts.Einigungsvertrag, Art. 2 Abs. 2
Bayerngesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf.Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) vom 21. Mai 1980, Art. 1 (Bayern)
Bremengesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf.Gesetz über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage vom 12. November 1954, § 2 Abs. 1 (Bremen)
Hessengesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf.Hessisches Feiertagsgesetz (HFeiertagsG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 29. Dezember 1971, § 1 Abs. 1 (Hessen)
Hamburggesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf.Gesetz über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage (Feiertagsgesetz) vom 16. Oktober 1953, § 1 (Hamburg)
Mecklenburg-Vorpommerngesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf.Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - FTG M-V) i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. März 2002, § 2 Abs. 1 (Mecklenburg-Vorpommern)
Niedersachsengesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf.Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 7. März 1995, § 2 Abs. 1 (Niedersachsen)
Nordrhein-Westfalengesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf.Gesetz über die Sonn- und Feiertage i.d.F. der Bekanntmachung vom 22. Februar 1977, Wortlaut geltend ab 11. März 1989, § 2 Abs. 1 (Nordrhein-Westfalen)
Rheinland-Pfalzgesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf.Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - LFtG) vom 15. Juli 1970, § 2 Abs. 1 (Rheinland-Pfalz)
Schleswig-Holsteingesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf.Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG) vom 28. Juni 2004, § 2 Abs. 1 (Schleswig-Holstein)
Saarlandgesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf.Gesetz Nr. 1040 über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - SFG) vom 18. Februar 1976, § 2 Abs. 1 (Saarland)
Sachsengesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf.Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) vom 10. November 1992, § 1 Abs. 1 (Sachsen)
Sachsen-Anhaltgesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf.Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA) i.d.F. der Bekanntmachung vom 25. August 2004, § 2 (Sachsen-Anhalt)
Thüringengesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf.Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG) vom 21. Dezember 1994, § 2 Abs. 1 (Thüringen)

Die Spalte „Fundstelle“ nennt die Vorschrift, aus der die Zeile gelesen ist — bei einem Feiertag die, die ihn dazu macht, und bei einem Nein die Aufzählung, in der er nicht vorkommt. Ein Land kann einen Tag auch dann haben, wenn sein eigenes Gesetz ihn nicht nennt: der 3. Oktober steht für Baden-Württemberg allein im Einigungsvertrag. Deshalb hat die Spalte vier Zustände und nicht zwei.

„Kein Feiertag“ heißt: in diesem Land nicht gesetzlich geschützt. Schulen, Kirchen und einzelne Arbeitgeber können den Tag trotzdem freigeben — das ist dann keine Frage des Feiertagsgesetzes.

Maßgeblich ist das Bundesland, in dem Sie arbeiten — nicht das, in dem Sie wohnen.

Wie das Datum bestimmt wird

  • Tag der Deutschen Einheit

    Fester Kalendertag: der 3. Oktober. Das Datum ist in jedem Jahr dasselbe, der Wochentag nicht.

    Der einzige bundesrechtlich angeordnete Feiertag: Art. 2 Abs. 2 Einigungsvertrag. FÜNFZEHN der sechzehn Länder führen ihn zusätzlich in ihrem eigenen Gesetz auf; Baden-Württemberg nicht. Beide Fundstellen sind angegeben, weil für BW nur die bundesrechtliche trägt und für die anderen fünfzehn beide.

    Fundstelle: Einigungsvertrag, Art. 2 Abs. 2Art 2 (Hauptstadt, Tag der Deutschen Einheit), Absatz 2: „Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag.“ Absatz 1 desselben Artikels betrifft die Hauptstadt und ist nicht einschlägig.

    Fundstelle: Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) vom 21. Mai 1980, Art. 1 (Bayern)Art. 1: „Gesetzliche Feiertage sind“ — 12 Tage. Stand: zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98); Text gilt ab 01.08.2013.

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Was an diesem Tag sonst noch frei ist

Ob ein einzelner Tag frei ist, entscheidet nicht nur dieser Feiertag. Die Landesseiten führen alle Feiertage des Landes und die Schulferien, die in denselben Zeitraum fallen.

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