Reformationstag 2026
Wann ist der Reformationstag, und in welchen Bundesländern ist er ein gesetzlicher Feiertag?
Reformationstag fällt 2026 auf Samstag, 31. Oktober 2026. Gesetzlicher Feiertag ist der Tag in 9 von 16 Bundesländern.
Das Datum
| Jahr | Reformationstag |
|---|---|
| 2026 | Samstag |
| 2027 | Sonntag |
| 2028nur das Datum | Dienstag |
| 2029nur das Datum | Mittwoch |
| 2030nur das Datum | Donnerstag |
Kein Datum auf dieser Seite ist eingetippt. Jedes wird aus der Regel berechnet, die das Gesetz angibt — deshalb steht hier auch ein Jahr, für das keine Liste abgeschrieben wurde.
Die Daten weiter unten sind aus derselben Regel berechnet wie die oben — kein Datum auf dieser Seite ist eingetippt. Ob der Tag in einem bestimmten Land dann noch gesetzlicher Feiertag ist, steht hier NICHT: dafür müssten die sechzehn Feiertagsgesetze für dieses Jahr erneut gelesen werden. Die Länderübersicht gilt für die Jahre, für die das geschehen ist.
In welchen Bundesländern
Gesetzliche Feiertage sind in Deutschland Ländersache. Es gibt genau eine bundesrechtliche Vorschrift dazu — Artikel 2 Absatz 2 des Einigungsvertrags macht den 3. Oktober zum gesetzlichen Feiertag —; alles andere steht in den sechzehn Feiertagsgesetzen der Länder. Deshalb steht auf jeder Landesseite die Vorschrift, die den Tag dort zum Feiertag macht.
Die Spalte „Fundstelle“ nennt die Vorschrift, aus der die Zeile gelesen ist — bei einem Feiertag die, die ihn dazu macht, und bei einem Nein die Aufzählung, in der er nicht vorkommt. Ein Land kann einen Tag auch dann haben, wenn sein eigenes Gesetz ihn nicht nennt: der 3. Oktober steht für Baden-Württemberg allein im Einigungsvertrag. Deshalb hat die Spalte vier Zustände und nicht zwei.
„Kein Feiertag“ heißt: in diesem Land nicht gesetzlich geschützt. Schulen, Kirchen und einzelne Arbeitgeber können den Tag trotzdem freigeben — das ist dann keine Frage des Feiertagsgesetzes.
Maßgeblich ist das Bundesland, in dem Sie arbeiten — nicht das, in dem Sie wohnen.
Wie das Datum bestimmt wird
Reformationstag
Fester Kalendertag: der 31. Oktober. Das Datum ist in jedem Jahr dasselbe, der Wochentag nicht.
NFeiertagsG § 2 Abs. 1: „der 31. Oktober, als Reformationstag“. Hamburg nennt in § 1 Nr. 8 NUR das Datum — „31. Oktober“ — ohne den Tag zu benennen; beide Fundstellen stehen hier, damit die Seite den Namen nicht einem Gesetz zuschreibt, das ihn nicht führt.
Fundstelle: Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 7. März 1995, § 2 Abs. 1 (Niedersachsen) — § 2 Abs. 1: „Staatlich anerkannte Feiertage sind“ — 10 Tage. Stand: zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 2018 (Nds. GVBl. S. 123).
Fundstelle: Gesetz über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage (Feiertagsgesetz) vom 16. Oktober 1953, § 1 (Hamburg) — § 1: „Gesetzliche Feiertage sind“ — 10 Tage. Stand: zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Februar 2021 (HmbGVBl. S. 75).
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Was an diesem Tag sonst noch frei ist
Ob ein einzelner Tag frei ist, entscheidet nicht nur dieser Feiertag. Die Landesseiten führen alle Feiertage des Landes und die Schulferien, die in denselben Zeitraum fallen.
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