Ostern 2026
Wann ist Ostern, und welche der Ostertage sind gesetzliche Feiertage?
Karfreitag fällt 2026 auf Freitag, 3. April 2026. Gesetzlicher Feiertag ist davon in den meisten Ländern Karfreitag (16 von 16).
Das Datum
| Jahr | Karfreitag | Ostersonntag | Ostermontag |
|---|---|---|---|
| 2026 | Freitag | Sonntag | Montag |
| 2027 | Freitag | Sonntag | Montag |
| 2028nur das Datum | Freitag | Sonntag | Montag |
| 2029nur das Datum | Freitag | Sonntag | Montag |
| 2030nur das Datum | Freitag | Sonntag | Montag |
Kein Datum auf dieser Seite ist eingetippt. Jedes wird aus der Regel berechnet, die das Gesetz angibt — deshalb steht hier auch ein Jahr, für das keine Liste abgeschrieben wurde.
Die Daten weiter unten sind aus derselben Regel berechnet wie die oben — kein Datum auf dieser Seite ist eingetippt. Ob der Tag in einem bestimmten Land dann noch gesetzlicher Feiertag ist, steht hier NICHT: dafür müssten die sechzehn Feiertagsgesetze für dieses Jahr erneut gelesen werden. Die Länderübersicht gilt für die Jahre, für die das geschehen ist.
In welchen Bundesländern
Gesetzliche Feiertage sind in Deutschland Ländersache. Es gibt genau eine bundesrechtliche Vorschrift dazu — Artikel 2 Absatz 2 des Einigungsvertrags macht den 3. Oktober zum gesetzlichen Feiertag —; alles andere steht in den sechzehn Feiertagsgesetzen der Länder. Deshalb steht auf jeder Landesseite die Vorschrift, die den Tag dort zum Feiertag macht.
| Bundesland | Karfreitag | Ostersonntag | Ostermontag | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Brandenburg | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) vom 21. März 1991, § 2 Abs. 1 (Brandenburg) |
| Berlin | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | kein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor. | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | Gesetz über die Sonn- und Feiertage vom 28. Oktober 1954, § 1 Abs. 1 (Berlin) |
| Baden-Württemberg | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | kein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor. | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. Mai 1995, § 1 (Baden-Württemberg) |
| Bayern | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | kein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor. | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) vom 21. Mai 1980, Art. 1 (Bayern) |
| Bremen | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | kein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor. | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | Gesetz über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage vom 12. November 1954, § 2 Abs. 1 (Bremen) |
| Hessen | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | kein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor. | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | Hessisches Feiertagsgesetz (HFeiertagsG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 29. Dezember 1971, § 1 Abs. 1 (Hessen) |
| Hamburg | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | kein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor. | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | Gesetz über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage (Feiertagsgesetz) vom 16. Oktober 1953, § 1 (Hamburg) |
| Mecklenburg-Vorpommern | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | kein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor. | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - FTG M-V) i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. März 2002, § 2 Abs. 1 (Mecklenburg-Vorpommern) |
| Niedersachsen | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | kein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor. | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 7. März 1995, § 2 Abs. 1 (Niedersachsen) |
| Nordrhein-Westfalen | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | kein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor. | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | Gesetz über die Sonn- und Feiertage i.d.F. der Bekanntmachung vom 22. Februar 1977, Wortlaut geltend ab 11. März 1989, § 2 Abs. 1 (Nordrhein-Westfalen) |
| Rheinland-Pfalz | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | kein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor. | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - LFtG) vom 15. Juli 1970, § 2 Abs. 1 (Rheinland-Pfalz) |
| Schleswig-Holstein | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | kein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor. | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG) vom 28. Juni 2004, § 2 Abs. 1 (Schleswig-Holstein) |
| Saarland | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | kein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor. | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | Gesetz Nr. 1040 über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - SFG) vom 18. Februar 1976, § 2 Abs. 1 (Saarland) |
| Sachsen | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | kein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor. | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) vom 10. November 1992, § 1 Abs. 1 (Sachsen) |
| Sachsen-Anhalt | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | kein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor. | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA) i.d.F. der Bekanntmachung vom 25. August 2004, § 2 (Sachsen-Anhalt) |
| Thüringen | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | kein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor. | gesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf. | Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG) vom 21. Dezember 1994, § 2 Abs. 1 (Thüringen) |
Die Spalte „Fundstelle“ nennt die Vorschrift, aus der die Zeile gelesen ist — bei einem Feiertag die, die ihn dazu macht, und bei einem Nein die Aufzählung, in der er nicht vorkommt. Ein Land kann einen Tag auch dann haben, wenn sein eigenes Gesetz ihn nicht nennt: der 3. Oktober steht für Baden-Württemberg allein im Einigungsvertrag. Deshalb hat die Spalte vier Zustände und nicht zwei.
„Kein Feiertag“ heißt: in diesem Land nicht gesetzlich geschützt. Schulen, Kirchen und einzelne Arbeitgeber können den Tag trotzdem freigeben — das ist dann keine Frage des Feiertagsgesetzes.
Maßgeblich ist das Bundesland, in dem Sie arbeiten — nicht das, in dem Sie wohnen.
Wie das Datum bestimmt wird
Karfreitag
Beweglich: 2 Tage vor dem Ostersonntag. Der Ostersonntag wird nicht nachgeschlagen, sondern nach der Osterformel berechnet — und die Berechnung wird gegen ein zweites, unabhängiges Verfahren nachgerechnet.
Karfreitag ist in allen 16 Feiertagsgesetzen benannt und in keinem definiert. Der Freitag vor Ostersonntag ist Ostersonntag − 2 Tage. Zur Osterrechnung selbst: siehe den Dateikopf und packages/engine-civic/test/easter-control.ts.
Fundstelle: Gesetz über die Sonn- und Feiertage i.d.F. der Bekanntmachung vom 22. Februar 1977, Wortlaut geltend ab 11. März 1989, § 2 Abs. 1 (Nordrhein-Westfalen) — § 2 Abs. 1: „Feiertage sind“ — 11 Tage. Stand: SGV NRW 113.
Ostersonntag
Beweglich: der Ostersonntag selbst.
Nur Brandenburg führt den Ostersonntag als eigenen gesetzlich anerkannten Feiertag (FTG BB § 2 Abs. 1). Er ist ohnehin ein Sonntag; in Brandenburg ist er zusätzlich benannt.
Fundstelle: Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) vom 21. März 1991, § 2 Abs. 1 (Brandenburg) — § 2 Abs. 1: „Gesetzlich anerkannte Feiertage sind“ — 12 Tage. Stand: zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. April 2015 (GVBl.I/15, [Nr. 13]).
Ostermontag
Beweglich: einen Tag nach dem Ostersonntag. Der Ostersonntag wird nicht nachgeschlagen, sondern nach der Osterformel berechnet — und die Berechnung wird gegen ein zweites, unabhängiges Verfahren nachgerechnet.
In allen 16 Gesetzen benannt, in keinem definiert. Der Montag nach Ostersonntag.
Fundstelle: Gesetz über die Sonn- und Feiertage i.d.F. der Bekanntmachung vom 22. Februar 1977, Wortlaut geltend ab 11. März 1989, § 2 Abs. 1 (Nordrhein-Westfalen) — § 2 Abs. 1: „Feiertage sind“ — 11 Tage. Stand: SGV NRW 113.
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Was an diesem Tag sonst noch frei ist
Ob ein einzelner Tag frei ist, entscheidet nicht nur dieser Feiertag. Die Landesseiten führen alle Feiertage des Landes und die Schulferien, die in denselben Zeitraum fallen.
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