Feiertage & Schulferien

Fronleichnam 2026

Wann ist Fronleichnam, und in welchen Bundesländern ist der Tag ein gesetzlicher Feiertag?

Fronleichnam fällt 2026 auf Donnerstag, 4. Juni 2026. Gesetzlicher Feiertag ist der Tag in 6 von 16 Bundesländern.

Das Datum

Fronleichnam — Datum in den nächsten 5 Jahren
JahrFronleichnam
2026Donnerstag
2027Donnerstag
2028nur das DatumDonnerstag
2029nur das DatumDonnerstag
2030nur das DatumDonnerstag

Kein Datum auf dieser Seite ist eingetippt. Jedes wird aus der Regel berechnet, die das Gesetz angibt — deshalb steht hier auch ein Jahr, für das keine Liste abgeschrieben wurde.

Die Daten weiter unten sind aus derselben Regel berechnet wie die oben — kein Datum auf dieser Seite ist eingetippt. Ob der Tag in einem bestimmten Land dann noch gesetzlicher Feiertag ist, steht hier NICHT: dafür müssten die sechzehn Feiertagsgesetze für dieses Jahr erneut gelesen werden. Die Länderübersicht gilt für die Jahre, für die das geschehen ist.

In welchen Bundesländern

Gesetzliche Feiertage sind in Deutschland Ländersache. Es gibt genau eine bundesrechtliche Vorschrift dazu — Artikel 2 Absatz 2 des Einigungsvertrags macht den 3. Oktober zum gesetzlichen Feiertag —; alles andere steht in den sechzehn Feiertagsgesetzen der Länder. Deshalb steht auf jeder Landesseite die Vorschrift, die den Tag dort zum Feiertag macht.

Gesetzlicher Feiertag je Bundesland, mit Fundstelle — Fronleichnam
BundeslandFronleichnamFundstelle
Brandenburgkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) vom 21. März 1991, § 2 Abs. 1 (Brandenburg)
Berlinkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Gesetz über die Sonn- und Feiertage vom 28. Oktober 1954, § 1 Abs. 1 (Berlin)
Baden-Württemberggesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf.Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. Mai 1995, § 1 (Baden-Württemberg)
Bayerngesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf.Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) vom 21. Mai 1980, Art. 1 (Bayern)
Bremenkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Gesetz über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage vom 12. November 1954, § 2 Abs. 1 (Bremen)
Hessengesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf.Hessisches Feiertagsgesetz (HFeiertagsG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 29. Dezember 1971, § 1 Abs. 1 (Hessen)
Hamburgkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Gesetz über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage (Feiertagsgesetz) vom 16. Oktober 1953, § 1 (Hamburg)
Mecklenburg-Vorpommernkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - FTG M-V) i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. März 2002, § 2 Abs. 1 (Mecklenburg-Vorpommern)
Niedersachsenkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 7. März 1995, § 2 Abs. 1 (Niedersachsen)
Nordrhein-Westfalengesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf.Gesetz über die Sonn- und Feiertage i.d.F. der Bekanntmachung vom 22. Februar 1977, Wortlaut geltend ab 11. März 1989, § 2 Abs. 1 (Nordrhein-Westfalen)
Rheinland-Pfalzgesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf.Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - LFtG) vom 15. Juli 1970, § 2 Abs. 1 (Rheinland-Pfalz)
Schleswig-Holsteinkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG) vom 28. Juni 2004, § 2 Abs. 1 (Schleswig-Holstein)
Saarlandgesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf.Gesetz Nr. 1040 über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - SFG) vom 18. Februar 1976, § 2 Abs. 1 (Saarland)
Sachsennur in einem Teil des Landes — Das Landesgesetz führt den Tag auf, beschränkt ihn aber auf einen Teil des Landes.Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) vom 10. November 1992, § 1 Abs. 1 (Sachsen)
Sachsen-Anhaltkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA) i.d.F. der Bekanntmachung vom 25. August 2004, § 2 (Sachsen-Anhalt)
Thüringennur in einem Teil des Landes — Das Landesgesetz führt den Tag auf, beschränkt ihn aber auf einen Teil des Landes.Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG) vom 21. Dezember 1994, § 2 Abs. 1 (Thüringen)

Die Spalte „Fundstelle“ nennt die Vorschrift, aus der die Zeile gelesen ist — bei einem Feiertag die, die ihn dazu macht, und bei einem Nein die Aufzählung, in der er nicht vorkommt. Ein Land kann einen Tag auch dann haben, wenn sein eigenes Gesetz ihn nicht nennt: der 3. Oktober steht für Baden-Württemberg allein im Einigungsvertrag. Deshalb hat die Spalte vier Zustände und nicht zwei.

„Kein Feiertag“ heißt: in diesem Land nicht gesetzlich geschützt. Schulen, Kirchen und einzelne Arbeitgeber können den Tag trotzdem freigeben — das ist dann keine Frage des Feiertagsgesetzes.

Maßgeblich ist das Bundesland, in dem Sie arbeiten — nicht das, in dem Sie wohnen.

Wie das Datum bestimmt wird

  • Fronleichnam

    Beweglich: 60 Tage nach dem Ostersonntag. Der Ostersonntag wird nicht nachgeschlagen, sondern nach der Osterformel berechnet — und die Berechnung wird gegen ein zweites, unabhängiges Verfahren nachgerechnet.

    Die EINZIGE im deutschen Feiertagsrecht aufgefundene gesetzliche Definition eines beweglichen Festes: NRW § 2 Abs. 1 Nr. 7 „der Fronleichnamstag (Donnerstag nach dem Sonntag Trinitatis)“. Trinitatis = Ostersonntag + 56; der Donnerstag danach = Ostersonntag + 60.

    Fundstelle: Gesetz über die Sonn- und Feiertage (NRW), § 2 Abs. 1 Nr. 7§ 2 Abs. 1 Nr. 7: „der Fronleichnamstag (Donnerstag nach dem Sonntag Trinitatis)“. Trinitatis ist der Sonntag nach Pfingsten, also Ostersonntag + 56 Tage; der Donnerstag danach ist Ostersonntag + 60 Tage.

Länder, in denen der Tag nur teilweise gilt

  • Sachsen — Fronleichnam

    Wo: nur in den vom Staatsministerium des Innern durch Rechtsverordnung bestimmten Regionen

    Wo der Tag gilt, legt eine Rechtsverordnung fest. Diese Seite nennt die Ermächtigung und veröffentlicht keine Gemeindeliste, die sie nicht selbst gelesen hat.

  • Thüringen — Fronleichnam

    Wo: für Gemeinden mit überwiegend katholischer Wohnbevölkerung, festgelegt durch Rechtsverordnung des für das Feiertagsrecht zuständigen Ministeriums

    Wo der Tag gilt, legt eine Rechtsverordnung fest. Diese Seite nennt die Ermächtigung und veröffentlicht keine Gemeindeliste, die sie nicht selbst gelesen hat.

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Diese Seite ist für den Druck eingerichtet: die Datumstabelle und die Übersicht der sechzehn Länder werden nicht über zwei Blätter getrennt, Navigation und Fußzeile werden nicht mitgedruckt. Wer eine PDF-Datei braucht, wählt im Druckdialog „Als PDF speichern“.

Was an diesem Tag sonst noch frei ist

Ob ein einzelner Tag frei ist, entscheidet nicht nur dieser Feiertag. Die Landesseiten führen alle Feiertage des Landes und die Schulferien, die in denselben Zeitraum fallen.

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