Buß- und Bettag 2026
Wann ist Buß- und Bettag, und wo ist der Tag noch ein gesetzlicher Feiertag?
Buß- und Bettag fällt 2026 auf Mittwoch, 18. November 2026. Gesetzlicher Feiertag ist der Tag in 1 von 16 Bundesländern.
Das Datum
| Jahr | Buß- und Bettag |
|---|---|
| 2026 | Mittwoch |
| 2027 | Mittwoch |
| 2028nur das Datum | Mittwoch |
| 2029nur das Datum | Mittwoch |
| 2030nur das Datum | Mittwoch |
Kein Datum auf dieser Seite ist eingetippt. Jedes wird aus der Regel berechnet, die das Gesetz angibt — deshalb steht hier auch ein Jahr, für das keine Liste abgeschrieben wurde.
Die Daten weiter unten sind aus derselben Regel berechnet wie die oben — kein Datum auf dieser Seite ist eingetippt. Ob der Tag in einem bestimmten Land dann noch gesetzlicher Feiertag ist, steht hier NICHT: dafür müssten die sechzehn Feiertagsgesetze für dieses Jahr erneut gelesen werden. Die Länderübersicht gilt für die Jahre, für die das geschehen ist.
In welchen Bundesländern
Gesetzliche Feiertage sind in Deutschland Ländersache. Es gibt genau eine bundesrechtliche Vorschrift dazu — Artikel 2 Absatz 2 des Einigungsvertrags macht den 3. Oktober zum gesetzlichen Feiertag —; alles andere steht in den sechzehn Feiertagsgesetzen der Länder. Deshalb steht auf jeder Landesseite die Vorschrift, die den Tag dort zum Feiertag macht.
Die Spalte „Fundstelle“ nennt die Vorschrift, aus der die Zeile gelesen ist — bei einem Feiertag die, die ihn dazu macht, und bei einem Nein die Aufzählung, in der er nicht vorkommt. Ein Land kann einen Tag auch dann haben, wenn sein eigenes Gesetz ihn nicht nennt: der 3. Oktober steht für Baden-Württemberg allein im Einigungsvertrag. Deshalb hat die Spalte vier Zustände und nicht zwei.
„Kein Feiertag“ heißt: in diesem Land nicht gesetzlich geschützt. Schulen, Kirchen und einzelne Arbeitgeber können den Tag trotzdem freigeben — das ist dann keine Frage des Feiertagsgesetzes.
Maßgeblich ist das Bundesland, in dem Sie arbeiten — nicht das, in dem Sie wohnen.
Wie das Datum bestimmt wird
Buß- und Bettag
Beweglich: der Mittwoch im Zeitraum vom 16. November bis zum 22. November. Das Fenster ist genau eine Woche lang, deshalb fällt in jedem Jahr genau ein Mittwoch hinein.
SächsSFG § 1 Abs. 1 nennt ihn ohne Datumsregel. Die Regel steht in FTG BW § 2, das ihn als KIRCHLICHEN Feiertag führt: „Allgemeiner Buß- und Bettag (Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres)“. Der letzte Sonntag des Kirchenjahres ist der Sonntag vor dem 1. Advent; der Mittwoch davor fällt stets in das Fenster 16.–22. November. Als GESETZLICHER Feiertag gilt der Tag nur in Sachsen.
Fundstelle: Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) vom 10. November 1992, § 1 Abs. 1 (Sachsen) — § 1 Abs. 1: „Gesetzliche Feiertage sind“ — 11 Tage. Stand: § 1 Abs. 1 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 168, 170).
Fundstelle: Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. Mai 1995, § 1 (Baden-Württemberg) — § 1: „Gesetzliche Feiertage sind“ — 11 Tage. Stand: zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Dezember 2015 (GBl. S. 1034).
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Was an diesem Tag sonst noch frei ist
Ob ein einzelner Tag frei ist, entscheidet nicht nur dieser Feiertag. Die Landesseiten führen alle Feiertage des Landes und die Schulferien, die in denselben Zeitraum fallen.