Feiertage & Schulferien

Buß- und Bettag 2026

Wann ist Buß- und Bettag, und wo ist der Tag noch ein gesetzlicher Feiertag?

Buß- und Bettag fällt 2026 auf Mittwoch, 18. November 2026. Gesetzlicher Feiertag ist der Tag in 1 von 16 Bundesländern.

Das Datum

Buß- und Bettag — Datum in den nächsten 5 Jahren
JahrBuß- und Bettag
2026Mittwoch
2027Mittwoch
2028nur das DatumMittwoch
2029nur das DatumMittwoch
2030nur das DatumMittwoch

Kein Datum auf dieser Seite ist eingetippt. Jedes wird aus der Regel berechnet, die das Gesetz angibt — deshalb steht hier auch ein Jahr, für das keine Liste abgeschrieben wurde.

Die Daten weiter unten sind aus derselben Regel berechnet wie die oben — kein Datum auf dieser Seite ist eingetippt. Ob der Tag in einem bestimmten Land dann noch gesetzlicher Feiertag ist, steht hier NICHT: dafür müssten die sechzehn Feiertagsgesetze für dieses Jahr erneut gelesen werden. Die Länderübersicht gilt für die Jahre, für die das geschehen ist.

In welchen Bundesländern

Gesetzliche Feiertage sind in Deutschland Ländersache. Es gibt genau eine bundesrechtliche Vorschrift dazu — Artikel 2 Absatz 2 des Einigungsvertrags macht den 3. Oktober zum gesetzlichen Feiertag —; alles andere steht in den sechzehn Feiertagsgesetzen der Länder. Deshalb steht auf jeder Landesseite die Vorschrift, die den Tag dort zum Feiertag macht.

Gesetzlicher Feiertag je Bundesland, mit Fundstelle — Buß- und Bettag
BundeslandBuß- und BettagFundstelle
Brandenburgkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) vom 21. März 1991, § 2 Abs. 1 (Brandenburg)
Berlinkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Gesetz über die Sonn- und Feiertage vom 28. Oktober 1954, § 1 Abs. 1 (Berlin)
Baden-Württembergkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. Mai 1995, § 1 (Baden-Württemberg)
Bayernkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) vom 21. Mai 1980, Art. 1 (Bayern)
Bremenkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Gesetz über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage vom 12. November 1954, § 2 Abs. 1 (Bremen)
Hessenkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Hessisches Feiertagsgesetz (HFeiertagsG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 29. Dezember 1971, § 1 Abs. 1 (Hessen)
Hamburgkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Gesetz über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage (Feiertagsgesetz) vom 16. Oktober 1953, § 1 (Hamburg)
Mecklenburg-Vorpommernkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - FTG M-V) i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. März 2002, § 2 Abs. 1 (Mecklenburg-Vorpommern)
Niedersachsenkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 7. März 1995, § 2 Abs. 1 (Niedersachsen)
Nordrhein-Westfalenkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Gesetz über die Sonn- und Feiertage i.d.F. der Bekanntmachung vom 22. Februar 1977, Wortlaut geltend ab 11. März 1989, § 2 Abs. 1 (Nordrhein-Westfalen)
Rheinland-Pfalzkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - LFtG) vom 15. Juli 1970, § 2 Abs. 1 (Rheinland-Pfalz)
Schleswig-Holsteinkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG) vom 28. Juni 2004, § 2 Abs. 1 (Schleswig-Holstein)
Saarlandkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Gesetz Nr. 1040 über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - SFG) vom 18. Februar 1976, § 2 Abs. 1 (Saarland)
Sachsengesetzlicher Feiertag — Das Landesgesetz führt den Tag selbst auf.Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) vom 10. November 1992, § 1 Abs. 1 (Sachsen)
Sachsen-Anhaltkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA) i.d.F. der Bekanntmachung vom 25. August 2004, § 2 (Sachsen-Anhalt)
Thüringenkein Feiertag — In der Aufzählung dieses Landesgesetzes kommt der Tag nicht vor.Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG) vom 21. Dezember 1994, § 2 Abs. 1 (Thüringen)

Die Spalte „Fundstelle“ nennt die Vorschrift, aus der die Zeile gelesen ist — bei einem Feiertag die, die ihn dazu macht, und bei einem Nein die Aufzählung, in der er nicht vorkommt. Ein Land kann einen Tag auch dann haben, wenn sein eigenes Gesetz ihn nicht nennt: der 3. Oktober steht für Baden-Württemberg allein im Einigungsvertrag. Deshalb hat die Spalte vier Zustände und nicht zwei.

„Kein Feiertag“ heißt: in diesem Land nicht gesetzlich geschützt. Schulen, Kirchen und einzelne Arbeitgeber können den Tag trotzdem freigeben — das ist dann keine Frage des Feiertagsgesetzes.

Maßgeblich ist das Bundesland, in dem Sie arbeiten — nicht das, in dem Sie wohnen.

Wie das Datum bestimmt wird

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Diese Seite ist für den Druck eingerichtet: die Datumstabelle und die Übersicht der sechzehn Länder werden nicht über zwei Blätter getrennt, Navigation und Fußzeile werden nicht mitgedruckt. Wer eine PDF-Datei braucht, wählt im Druckdialog „Als PDF speichern“.

Was an diesem Tag sonst noch frei ist

Ob ein einzelner Tag frei ist, entscheidet nicht nur dieser Feiertag. Die Landesseiten führen alle Feiertage des Landes und die Schulferien, die in denselben Zeitraum fallen.

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